Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 zur Verfassungswidrigkeit des Verbotes der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung hat klargestellt, dass Menschen in Deutschland rechtlich die Möglichkeit haben, Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch zu nehmen. Für eine verantwortbare Gestaltung der moralisch kontrovers bewerteten assistierten Selbsttötung und eines verantwortbaren Umgangs mit entsprechenden Anfragen müssen Anforderungen definiert und wissenschaftlich fundierte Verfahren zur Gestaltung und Beurteilung der Handlungspraxis aufgezeigt werden.
Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte wissenschaftliche Netzwerk „Wissenschaftliche Fundierung einer verantwortbaren Praxis der assistierten Selbsttötung. Ein interdisziplinäres Netzwerk zur Untersuchung normativer und empirischer Anforderungen“ möchte im Zeitraum der dreijährigen Zusammenarbeit drei Ziele erreichen:
Entwicklung eines Instruments zur Beurteilung der Selbstbestimmungsfähigkeit bei Anfragen nach assistierter Selbsttötung
Konsentierung von Qualitätskriterien für die Dokumentation und Bewertung von Aufklärungs- und Beratungsgesprächen bei Anfragen nach assistierter Selbsttötung.
Entwicklung eines methodischen Rahmenwerkes zur Integration von Analysen aus unterschiedlichen Fachdisziplinen, die für die Beurteilung der Handlungspraxis am Lebensende erforderlich sind.
Die vorstehenden Aufgaben werden im Rahmen von sieben Netzwerktreffen sowie weiteren Arbeitstreffen bearbeitet. Die Ergebnisse werden 2027 im Rahmen einer Abschlusstagung der Öffentlichkeit vorgestellt.